Nach 6 Jahren Kampf endlich Bleiberecht für zwei jesidische Frauen


Ende Januar haben zwei in Tübingen lebende jesidischen Frauen endlich ihren irakischen Reisepass erhalten. Die 23-jährige Frau Z., die sich in einer Ausbildung zur Notfallsanitäterin befindet, wird nach einer gewissen Zeit des Wartens auf den Ausweis die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a erhalten. Ihre Mutter muss jedoch weiter auf unbestimmte Zeit warten, denn in ihrem Pass ist ein Schreibfehler und deswegen will die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis erst nach Korrektur dieses Fehlers ausstellen.

Der deutsche Staat hat zwar im Jahr 2024 das Pogrom von 2014 durch den "Islamischen Staat" an den Jesid:innen zum "Völkermord" erklärt. Jesid:innen werden aber seit 2018, wenn sie in Deutschland Asylanträge stellen, in aller Regel abgelehnt. Und so wurde auch diesen beiden Frauen im Asylverfahren der Schutz verwehrt und sie mussten sechs Jahre für ihr Bleiberecht kämpfen. Nach der endgültigen Ablehnung des Asylantrags durch das Verwaltungsgericht Sigmaringen im November 2023 wandten sich die Frauen an Plan.B. Zusammen mit einem großen Unterstützerkreis wurde daraufhin bereits wenige Wochen später eine Eingabe an die Härtefallkommission des Landes gestellt. Im Januar 2025 kam die positive Entscheidung durch die Kommission, allerdings mit der Auflage an die inzwischen 60-jährige kranke Mutter, dass sie nur dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten solle, wenn sie ihren Lebensunterhalt vollständig selbst sichern kann. Dass 5 ihrer Kindern in Deutschland sind, die alle anerkannt sind und Aufenthaltserlaubnisse haben und ihr Geld selbst verdienen, spielt da keine Rolle. Nach der Eingabe des Antrags auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse verging dann ein weiteres Jahr, weil die Ausländerbehörde abgelaufene Reisepässe nicht als Identitätsdokument akzeptiert, sondern die Menschen selbstverständlich nur dann als vollwertig aufenthaltsberechtigt akzeptiert, wenn sie bei den Behörden ihres Fluchtstaats gültige Reisepässe beantragt und erhalten haben. Und deswegen wird das Warten und Verharren im Duldungsstatus noch eine Zeitlang weitergehen.

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