Die EU-Mitgliedstaaten haben den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine erneut bis zum 4. März 2028 verlängert.
Eine wichtige Änderung betrifft ukrainische Männer im wehrfähigen Alter (23 bis 60 Jahre), die ab jetzt neu nach Deutschland einreisen.
Sie müssen von nun an nachweisen, dass sie die Ukraine "legal" (d.h. mit Erlaubnis der Militärbehörden) verlassen haben oder vom Wehrdienst befreit sind.
Wichtig: Ukrainische Männer, die bereits vorher in Deutschland vorübergehenden Schutz erhalten haben sind nicht von dieser Änderung betroffen - ihr bisheriger Aufenthalt nach § 24 verlängert sich ebenfalls bis März 2028 und sie dürfen bis dahin weiter legal in Deutschland bleiben!
Hast Du Fragen zur Verlängerung Deiner Aufenthaltserlaubnis nach § 24? Möchtest Du Dich über alternative Bleibeperspektiven informieren? Bist Du als Mann im wehrfähigen Alter aus der Ukraine neu nach Deutschland gekommen und brauchst Unterstützung? - Dann nimm gerne Kontakt zu uns auf.
"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden."
Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
