Solikonzert: "Die Menschlichkeit bewahren!"
Am Samstag, den 22. November steigt um 16 Uhr in der Panzerhalle (Französisches Viertel, Tübingen) ein Solikonzert mit den Brassbands "bunt und laut" aus Karlsruhe...
Bleiberecht statt Abschiebung.
Seit Anfang 2020 berät und unterstützt das Projekt "Plan.B" des Vereins move on - menschen.rechte tübingen e.V. geflüchtete Menschen in der Stadt und im Landkreis Tübingen sowie der weiteren Region bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Bereich des Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie in den Bereichen Bildung und Beschäftigung und trägt damit zur nachhaltigen Integration von Geflüchteten bei.
Neben der Beratung im Asylverfahren unterstützt das Projekt insbesondere Geflüchtete, deren Asylanträge zuvor abgelehnt wurden, die aber über Bildung, Arbeit oder Ausbildung gut in die Gesellschaft integriert sind, beim Erreichen einer Bleibeperspektive.
Plan.B hat sich in den vergangenen Jahren zu einer anerkannten Fachberatungsstelle in der Region und darüber hinaus entwickelt.
Projektträger ist der Verein move on - menschen.rechte tübingen e.V.
Der im April 2016 neu gegründete Verein menschen.rechte Tübingen e.V. engagiert sich in der solidarischen Flüchtlingshilfe und in der politischen Menschenrechtsarbeit. Der Verein begleitet Geflüchtete im Alltag und im Asylverfahren und setzt sich für deren sozialen und politischen Rechte ein. menschen.rechte Tübingen e.V. engagiert sich nicht nur für Geflüchtete, sondern mit ihnen zusammen. Neben der praktischen Flüchtlingsarbeit engagiert sich der Verein gegen Rassismus, Sexismus und andere Menschenfeindlichkeiten.
Weitere Infos findest Du auf der Website von move on - menschen.rechte Tübingen e.V.
Im Rahmen des Beratungsangebots deckt Plan.B eine breites Spektrum asyl- und aufenthaltsrechtlicher Fragestellungen ab. Im Projekt werden Menschen, die erst vor kurzem nach Deutschland geflüchtet sind ebenso unterstützt und begleitet wie bereits langjährig in Deutschland lebende Personen, die aus einem oftmals prekären Aufenthaltsstatus heraus eine realistische Bleibeperspektive für sich entwickeln wollen.
Das Projekt Plan.B war im Jahr 2024 in über 400 Fällen tätig und möchte diese Praxis fortsetzen und weiterentwickeln.
Geflüchtete haben keine „Lobby“.
Sie haben auch kein Recht, als Wähler:innen auf den demokratischen Willensbildungsprozess Einfluss zu nehmen.
Sie sind der Flüchtlingspolitik und den asyl- und aufenthaltsrechtlichen Gesetzen aber auch nicht ohnmächtig ausgeliefert.
Sie können sich durch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit selbst an der gesellschaftlichen Debatte über Flüchtlinge beteiligen und auf die Flüchtlingspolitik Einfluss nehmen.
Das Projekt Plan.B fördert und unterstützt deshalb
Bis zur Machtübernahme der Taliban im September 2021 organisierten wir anlässlich der monatlichen Sammelabschiebungen nach Afghanistan gemeinsam mit Geflüchteten Protestaktionen gegen diese Abschiebungen in Terror und Krieg. Seitdem setzen wir uns für das Recht auf Familiennachzug, die Nothilfe für in Afghanistan verbliebene Angehörige hier lebender Geflüchteter, und für die Evakuierung gefährdeter Afghan*innen nach Deutschland ein.
Darüber hinaus beteiligen wir uns an überregionalen Bündnissen und Demonstrationen.
Niemand muss abgeschoben werden. Auch wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, kann der Aufenthalt zumindest geduldet und eine Bleibeperspektive möglich werden.
Dafür wollen wir uns gemeinsam, umfassend und nachhaltig stark machen.
Im Rahmen des Projekts erstellen wir deshalb Informationsmaterialien und Arbeitshilfen zu den verschiedenen rechtlichen Bleibemöglichkeiten – von der Ausbildungsduldung über die Bleiberechtsgesetze bis zu Härtefallregelungen. Außerdem verlinken wir auch auf von anderen Organisationen erstellte Arbeitshilfen und Materialien.
Die UNO-Flüchtlingshilfe e.V. setzt sich weltweit dafür ein, das Überleben von Flüchtlingen zu sichern und ihnen eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Größter und engster Partner dabei ist der UNHCR, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen.
Die Wegrand Stiftung steht für Gleichberechtigung, Teilhabe, Selbstbestimmung und die praktische Anwendung und Umsetzung der Menschenrechte. Sie unterstützt die Abwehr und Aufarbeitung von Diskriminierung, Rassismus, Folter, Sklaverei und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Die Universitätsstadt Tübingen unterstützt das Projekt Plan.B gemäß den Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Gleichstellung und Integration.
Der Landkreis Tübingen gewährt dem Projekt Plan.B Zuschüsse für soziale Zwecke im Rahmen seiner Freiwilligkeitsleistungen.