Ob über die Anerkennung beruflicher oder akademischer Qualifikationen, über eine qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland - es gibt viele Wege, wie Menschen, die aktuell eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 besitzen, eine längerfristigte Perspektive in Deutschland bekommen können. In dieser basic info haben wir einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt.
Hier kannst Du die basic info als PDF herunterladen: 2025-12-09_Basic-INFO_Bleibeperspektiven_Ukraine.pdf
Wenn Du schon eine Idee hast, welche dieser Möglichkeiten für Dich vielleicht in Betracht kommt, dann vereinbare gerne einen Beratungstermin mit uns.
An wen richtet sich diese basic info?
Diese Information ist für Menschen:
- die aus der Ukraine wegen des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind
- die in Deutschland aktuell eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben
- die längerfristig in Deutschland bleiben möchten, auch wenn der §24 irgendwann nicht mehr verlängert wird
Welche alternativen Bleibemöglichkeiten gibt es?
Die wichtigsten Alternativen zum §24 sind:
Aufenthalt aufgrund einer qualifizierten Beschäftigung
- eine "qualifizierte Beschäftigung" ist eine Tätigkeit, für die man in Deutschland eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung machen müsste oder erfolgreich abgeschlossen hat
- mit einer in Deutschland anerkannten ausländischen beruflichen oder akademischen Qualifikation darf man jede qualifizierte Beschäftigung ausüben (ein gelernter Bäcker kann also auch als Maurer arbeiten, oder ein Doktor der Physik als Fachverkäufer - wichtig ist die Berufsbezeichnung, die im Arbeitsvertrag steht)
Aufenthalt zum Zweck der Berufsausbildung
- es muss eine mindestens 2-jährige qualifizierte Berufsausbildung sein (z.B. im Handwerk), oder eine 1-jährige Helfer-/Assistenzausbildung in einem "Mangelberuf" (z.B. Altenpflegehilfe)
Aufenthalt zum Zweck des Studiums an einer deutschen Hochschule / Universität
- hierbei muss die selbstständige Sicherung des Lebensunterhalt nachgewiesen werden (ca. 12000,- Euro pro Jahr auf einem Sperrkonto, oder ein entsprechender Teilzeit-Arbeitsvertrag für eine Tätigkeit neben dem Studium)
- einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums kann man nicht parallel zum Aufenthalt nach §24 bekommen, sondern nur stattdessen (siehe unten)
Aufenthalt aus familiären Gründen:
- z.B. aufgrund der Eheschließung mit einer:m deutschen Staatsbürger:in oder als ausländischer Elternteil eines deutschen Kindes
weitere Aufenthaltszwecke:
- z.B. für die Suche nach einer Arbeitsstelle, für die Dauer der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation etc.
- wichtig: mit manchen dieser weiteren Aufenthaltstitel ist keine oder nur eine eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich - der Lebensunterhalt muss ggf. aus den eigenen Ersparnissen gesichert werden.
Wann kann man so eine alternative Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Die meisten alternativen Aufenthaltserlaubnisse kann man bereits jetzt parallel zum Aufenthalt nach §24 beantragen, wenn man alle Voraussetzungen erfüllt. Ausnahmen gibt es z.B. bei Aufenthaltserlaubnissen zum Zweck des Studiums an einer Universität in Deutschland - diese kann man nur an Stelle des bisherigen Aufenthalts nach §24 bekommen.
Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für alle Aufenthaltserlaubnisse
- die Identität muss geklärt sein und die Passpflicht muss erfüllt werden, d.h. man muss einen gültigen ukrainischen Reisepass haben
- es darf kein "Ausweisungsinteresse", z.B. wegen Verurteilungen aufgrund von Straftaten in Deutschland bestehen
- der Lebensunterhalt muss i.d.R. durch Arbeit, Ausbildungsgehalt etc. komplett selbst gesichert werden, ohne Bezug von Sozialleistungen (Jobcenter).
- Achtung: für manche Aufenthaltserlaubnisse, insb. aufgrund einer qualifizierten Beschäftigung oder auch für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis muss eine ausreichende Altersvorsorge nachgewiesen werden. Dies betrifft insb. Menschen, die älter als 45 Jahre sind - hier wird ein Mindesteinkommen von ca. 4500 Euro brutto/Monat verlangt.
- man sollte deutsche Sprachkenntnisse besitzen (i.d.R. mindestens auf Niveau B1/B2)
(Bildquelle: Foto vom Marko Milivojevic auf Pixnio)

