Warum Plan.B?

Mit den Verschärfungen durch das im Sommer 2019 verabschiedete „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ setzt die Bundesregierung mehr denn je auf Abschiebung. Auch im grünschwarz regierten Baden-Württemberg wird der Erfolg von Flüchtlingspolitik hauptsächlich an Abschiebungszahlen gemessen. Eine „Taskforce“ im Innenministerium macht nichts anderes als möglichst viele Abschiebungen zu erreichen.

Von Abschiebung bedroht und immer häufiger betroffen sind auch viele Geflüchtete, die gut in Deutschland integriert sind und sich in Ausbildung oder Arbeit befinden. Abschiebung ist aus unserer Sicht kein vernünftiges Ziel in der Flüchtlingspolitik. In besonderer Weise unverantwortlich sind Abschiebungen in Kriegs- und Krisenländer wie Afghanistan oder Irak.

Dieser hartherzigen Politik, die kein Problem löst, sondern nur leidvolle Einzelschicksale verursacht, wollen wir etwas entgegensetzen, nämlich den Plan.B: Bleiberecht statt Abschiebung!

Wir wollen Abschiebungen sowohl rechtlich im Einzelfall als auch auf politischer Ebene in Frage stellen und nach Möglichkeit verhindern. Während nur noch ganz wenigen Geflüchteten eine „Bleibeperspektive“ attestiert wird, wollen wir in so vielen Einzelfällen wie möglich eine „Bleibeperspektive“ erarbeiten und ein gesichertes Aufenthaltsrecht durchsetzen. Dies wirkt auch Desintegrationsprozessen entgegen.

  • Die Asylanträge vieler Geflüchteter werden trotz vorgetragener relevanter Schutzgründe abgelehnt.
    Am Eklatantesten ist dies bei Geflüchteten aus Kriegs- und Terrorländern wie Afghanistan. Diese Menschen sind dann von Abschiebung bedroht.
    Diese Menschen brauchen fachliche Beratung und Unterstützung vor allem bei der Vorbereitung auf die Klageverfahren an den Verwaltungsgerichten, damit doch noch eine Aufenthaltserlaubnis erreicht werden kann.
  • es wird einerseits viel für die Integration von Geflüchteten getan. Andererseits können oder sollen sich die staatlich finanzierten Sozialarbeiter*innen und Integrationsmanager*innen für die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bedarfe der Klient*innen nur sehr eingeschränkt betätigen. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen der Aufenthalt plötzlich gefährdet ist.
    Es braucht deswegen Menschen, die sich gezielt und intensiv um den rechtlichen Status und die Bleibeperspektive kümmern und dabei den im Verfahren ebenfalls tätigen Rechtsanwält*innen zuarbeiten.
  • Wenn der Asylantrag rechtskräftig abgelehnt ist, wird von den zuständigen Behörden massiver Druck zur Erfüllung der sog. Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung ausgeübt.
    Insbesondere in dieser Situation braucht es sehr intensive Beratung und Unterstützung, damit es nicht zur Abschiebung kommt und damit die Beschäftigungserlaubnis nicht verloren geht bzw. wiedererlangt werden kann und damit eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung oder eine andere Bleibeperspektive erreicht werden kann.
  • Die zuständigen Behörden sind zu sehr auf die Aufenthaltsbeendigung fokussiert und zu wenig auf ihre positiven Ermessensspielräume, die sie haben. Die rechtliche Situation gibt jedoch trotz aller Verschärfungen nach wie vor her, dass Abschiebungen nicht zwingend nötig sind und der Aufenthalt – auch in eher schwierigen Fällen – zumindest geduldet werden kann. Nach wie vor existieren diverse rechtliche Bleibeperspektiven über Arbeit, Ausbildung, ein erfolgreiches Härtefallgesuch oder aus humanitären Gründen wegen Krankheit, die aus der Duldung in einen verfestigten Aufenthalt führen können.

Wir bedanken uns bei allen Menschen, die uns solidarisch unterstützen!

Flyer Plan.B Entwurfsfassung