Unsere Beratungsarbeit wird seit 2023 von der Stadt Tübingen und vom Landkreis Tübingen gefördert. Außerdem erhalten wir einen Zuschuss von der UNO-Flüchtlingshilfe. Damit können wir - trotz stetig steigendem Beratungsbedarf - derzeit lediglich Personalkosten von ca. 1 Personalstelle finanzieren.
Zusätzlich finanzieren wir damit einige Minijobs und Aufwandsentschädigungen für geflüchtete Mitarbeiter*innen sowie die notwendigen Sachkosten. Im Rahmen der Förderverträge müssen wir etwa 20% Eigenmittel aufbringen. Das sind pro Jahr ca. 20.000 Euro. Hierfür bitten wir alle solidarischen Menschen um Spenden. Wir danken den Spender*innen aus den Jahren 2020 bis 2023 sehr herzlich für die Unterstützung.
Spendenkonto:
menschen.rechte Tübingen e.V.
Bank: Volksbank in der Region
IBAN: DE16 6039 1310 0308 1020 02
BIC: GENODES1VBH
ggf. Verwendungszweck: Plan.B
Hinweis: Spenden an den als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Verein menschen.rechte Tübingen e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Für Spenden bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Wir stellen aber auch für kleinere Spenden gerne Spendenbescheinigungen aus, wenn die Adresse im Verwendungszweck angegeben wird.
Der Rechtshilfefonds Fluchtpunkte Tübingen e.V. gewährt Zuschüsse zur Finanzierung von Anwaltskosten. Ein Klageverfahren gegen die Ablehnung eines Asylantrags kostet für eine Einzelperson ca. 1.000 Euro.
In der Regel unterstützt Fluchtpunkte die Geflüchteten mit einem Vorschuss von 200 bis 300 Euro für Anwaltskosten, den Rest müssen die Betroffenen selbst tragen. Wir bitten dich / Sie hierfür um eine Spende auf folgendes Konto:
Fluchtpunkte Tübingen
Bank: VR Bank Tübingen
IBAN: DE55 6406 1854 0602 8670 02
BIC: GENODES1STW
Wir bedanken uns bei allen, die unser Projekt unterstützen und werden alle Spender*innen und Zuschussgeber*innen über den Fortgang des Projekts auf dem Laufenden halten.